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AGB

LONE WOLF SURVIVAL

Stand: 2025
 
 
§ 1 Anmeldung zu den Kursen
 
Eine Teilnahme an meinen Kursen ist ab der Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach schriftlichem Einverständnis der Eltern möglich.
Durch das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular und die Buchungsbestätigung des Veranstalters –------ kommt der Vertrag mit dem Teilnehmer zustande.
(→Namen + Adresse.)
 
 
§ 2 Rücktritt des Veranstalters
 
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann der Veranstalter bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn vom Vertrag zurücktreten.
Die Rücktrittserklärung wird den Teilnehmern schriftlich per E-Mail mitgeteilt. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet.
 
 
§ 3 Rücktritt des Teilnehmers
 
Der Teilnehmer kann vor Kursbeginn schriftlich vom Vertrag zurücktreten. 
Es gelten folgende Stornogebühren:
 
bis 30 Tage vor Kursbeginn: 5 % der Kursgebühr
 
28.–22. Tag vor Kursbeginn: 10 %
 
21.–15. Tag vor Kursbeginn: 25 %
 
14.–7. Tag vor Kursbeginn: 50 %
 
ab 6 Tagen vor Kursbeginn: 100 %
 
 
Bei Nichterscheinen oder Abbruch durch den Teilnehmer wird die volle Kursgebühr einbehalten.
 
Der Rücktritt muss per Einschreiben an folgende Adresse gesendet werden:
(→ Hier später ersetzen durch deine eigene geschäftliche Adresse.)
 
Privatkurse (LONE WOLF) sind verbindlich.
Bei Annullierung gelten folgende Bedingungen:
 
bis 6 Monate vor Termin: kostenlos
 
bis 4 Monate vor Termin: 50 %
 
ab 4 Monaten / kurzfristig: 100 %
 
 
Es wird empfohlen, eine Annullationskostenversicherung abzuschliessen.
 
 
§ 4 Ausschluss von Teilnehmern
 
Teilnehmer, die den Kurs auf unzumutbare Weise stören, die Sicherheit gefährden oder sich nicht an die Anweisungen des Veranstalters halten, können vom Kurs ausgeschlossen werden.
Eine Rückerstattung erfolgt nicht.
 
Der Konsum von Alkohol oder Drogen während des Kurses ist verboten und führt zum sofortigen Ausschluss.
 
 
§ 5 Haftung
 
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine gültige Unfall- und Privathaftpflichtversicherung.
 
Alle körperlichen Anforderungen, die im Kursangebot beschrieben sind, müssen vom Teilnehmer erfüllt werden.
 
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für:
 
Schäden durch Naturgewalten (Sturm, umstürzende Bäume, Astbruch etc.)
 
Verletzungen, Erkrankungen oder Unfälle, die aus Teilnahme, Eigenverschulden oder mangelnder Fitness resultieren
 
Schäden oder Verlust persönlicher Gegenstände
 
allergische Reaktionen auf Pflanzen oder Lebensmittel
 
gesundheitliche Folgen des freiwilligen Verzehrs von Wildpflanzen, Nahrung oder tierischen Produkten
 
 
An- und Abreise erfolgen auf eigene Verantwortung.
 
Die Nachahmung, Anwendung oder Wiederholung der im Kurs vermittelten Techniken erfolgt ausserhalb des Kurses auf eigene Gefahr; hierfür wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
 
Für durch Teilnehmer verursachte Schäden haftet der Teilnehmer selbst.
 
 
§ 6 Kursbeiträge
 
Es gelten die im jeweiligen Kursangebot angegebenen Preise.
Die Kursgebühr ist spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn auf das angegebene Konto zu überweisen.
(→Bankdaten.)
 
Bei ausbleibender Zahlung kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten.
 
Mahngebühren:
 
1. Mahnung: 50 CHF
 
 
2. (letzte) Mahnung: 100 CHF
 
 
Gerichtsstand: Rapperswil-Jona
 
 
 
§ 7 Sonstiges
 
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Teilnehmer bestätigt, in gesundheitlich ausreichender Verfassung zu sein. Besondere Erkrankungen oder Einschränkungen (z. B. Allergien, Herz-/Kreislaufprobleme) müssen vor Kursbeginn mitgeteilt werden.
 
Der Veranstalter darf das Kursprogramm bei schlechten Wetterbedingungen  oder Sicherheitsrisiken anpassen.
 
Outdoor-Realbedingungen sind Teil der Ausbildung:
– keine garantierten hygienischen Standards
– Übernachtung ggf. in selbstgebauten Unterkünften
– keine sanitären Anlagen
 
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
 
 
§ 8 Urheberrecht
 
Alle Rechte an Schulungsunterlagen, Inhalten und Lehrmaterialien bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
Keine Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung ohne schriftliche Zustimmung.
 
 
§ 9 Bild- und Tonmaterial
 
Das Anfertigen von eigenmächtigen Bild-, Video- oder Tonaufnahmen während Erklärungen, Demonstrationen oder Lehrsequenzen ist verboten.
 
Erlaubt sind:
 
persönliche Erinnerungsfotos
 
Fotos nach Absprache mit anderen Teilnehmern
 
Aufnahmen in Pausen oder ausserhalb von Lehrsituationen
 
 
Der Veranstalter selbst fertigt keine Aufnahmen von Teilnehmern an, ausser mit ausdrücklicher Zustimmung.
 
 
§ 10 Operation Alpha (Spezialmodule)
 
Für spezielle Module wie „Operation Alpha“ gelten dieselben Haftungs- und Teilnahmebedingungen wie für reguläre Kurse.
Eine Teilnahme erfolgt freiwillig und auf eigene Gefahr. 

ZAHLUNGSMETHODEN​

- Kredit- und Debitkarte
- PayPal

- Offline-Zahlungen

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